Hilfeplangespräch - Jugendhilfe Ombudschaft
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FAQ'S
Fragen zu Hilfeplangesprächen
Wenn die Voraussetzungen für eine sozialpädagogische Familienhilfe gegeben sind, besteht grundsätzlich ein durchsetzbarer Anspruch (zur konkreten Durchsetzung siehe Fragen 4.1. und 4.2.) darauf. Dies bedeutet vor allem, dass die Familienhilfe geeignet und notwendig sein muss, die Familie in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Zu der Dauer einer Familienhilfe legt § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII fest, dass die Familienhilfe “auf längere Dauer” angelegt ist.